Ablehnung eines Kurantrag
Wer eine Kur beantragt und auf seinen Antrag hin eine Ablehnung erhält, sollte den Kopf nicht in den Sand stecken. Heute werden zahlreiche Kuranträge abgelehnt. Das hat zur Folge, dass immer mehr Kurbedürftige einen „Kurlaub“ aus eigener Tasche bezahlen oder gar nicht erst einen Kurantrag stellen. Dahinter steckt auch eine gewisse Absicht.
Widerspruch fristgerecht einlegen
Dennoch sollte man den Kurantrag nochmals – nötigenfalls in erweiterter Form – stellen. Die Erfahrung zeigt, dass eine Mehrzahl der neu eingereichten Kuranträge genehmigt werden. Nach der Ablehnung des ersten Kurantrages hat man einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Man sollte die Gründe für die Ablehnung prüfen und gegebenenfalls nochmals ein Gespräch mit seinem Arzt führen. Einer der Gründe für eine Ablehnung lautet, dass Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen auch im Wohnort vorgenommen werden könnten. Daher sollte der Arzt die medizinische Notwendigkeit und Dringlichkeit der Kur nochmals bestätigen und klar machen, dass die Möglichkeiten am Wohnort nicht ausreichen. Aussicht auf Erfolg kann auch ein persönliches Vorsprechen bei der Krankenkasse bieten.
Erneuten Antrag anreichern
Der schriftliche Widerspruch sollte verdeutlichen, dass man mit der Ablehnung des Antrages nicht einverstanden ist und Widerspruch einlegt. Man sollte sich auf den entsprechenden Paragrafen des SGB berufen und das Datum des ersten Kurantrages nennen. Hat man ein neues Anschreiben oder weitere Untersuchungsergebnisse seines Arztes zur Verfügung, legt man diese zur Berücksichtigung bei. Man erbittet, die bereits eingereichten Arztberichte und die aktuellen Unterlagen erneut zu prüfen. Außerdem weist man höflich darauf hin, dass eine Kur seitens der Krankenkassen alle drei Jahre genehmigt werden kann und in Ihrem Fall auch medizinisch notwendig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kurantrag aus prophylaktischen oder rehabilitativen Gründen gestellt wurde. Krankheitsverhütung bei erkennbarer und nachweislicher Gefährdung ist ebenso wichtig zu nehmen wie Rehabilitation.
Besonderheiten bei Mutter-Kind Kur
Auch bei Mutter-Kind-Kuren werden immer mehr Anträge abgelehnt. Dabei leiden Mütter oft unter Mehrfachbelastungen und Erkrankungen wie Rückenproblemen und psychosomatischen Erkrankungen. Untersuchungen der Uni Freiburg und anderer Institute ergaben, dass Mutter-Kind-Kuren langfristige Verbesserungen erzielen konnten und daher sinnvoll sind. Die Kosten für eine Mutter-Kind-Kur sind am Ende oft kleiner als die Folgekosten einer abgelehnten Kur. Dennoch stellte das Müttergenesungswerk fest, dass immer mehr Anträge mit dem Hinweis abgelehnt wurden, die ambulanten Maßnahmen am Heimatort seien nicht ausgetestet worden. Auch hier kann der Widerspruch Erfolg haben. Je differenzierter die gesundheitlichen Beschwerden und bereits getroffenen Maßnahmen beschrieben werden, desto besser. Wichtig ist auch, dass der Antrag deutlich macht, dass die Mutter zwingend aus dem Arbeitsalltag ausscheren muss, um sich erholen zu können.